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Das Blitzschutzsystem
Blitzschutzsysteme sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schützen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren. Ein Blitzschutzsystem besteht aus dem Äußeren und dem Inneren Blitzschutz.
Der Blitzschutz-Potentialausgleich reduziert die durch den Blitzstrom verursachten Potentialunterschiede. Dies wird durch die Verbindung aller getrennten, leitenden Anlagenteile direkt durch Leitungen oder durch Überspannungsschutzgeräte (SPDs) erreicht.
Die Bestandteile eines Blitzschutzsystems nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) sind:
- Fangeinrichtung
- Ableitungseinrichtung
- Erdungsanlage
- Trennungsabstände
- Blitzschutz-Potentialausgleich
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Die Schutzklassen
Es sind die vier Schutzklassen I, II, III und IV von Blitzschutzsystemen (LPS) anhand eines Satzes von Konstruktionsregeln festgelegt, die auf dem entsprechenden Gefährdungspegel beruhen.
Jeder Satz umfasst
- klassenabhängige (z.B. Radius der Blitzkugel, Maschenweite) und
- klassenunabhängige (z.B. Querschnitte, Werkstoffe)
Konstruktionsregeln.
Zum Sicherstellen kontinuierlicher Verfügbarkeit komplexer informationstechnischer Systeme auch im Falle direkter Blitzeinwirkung sind, aufbauend auf einem Blitzschutzsystem, weiterführende Maßnahmen zum Überspannungsschutz elektronischer Systeme notwendig.
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